VDST Apnoe ** (CMAS Apnoe **)
Voraussetzungen:
a) Der Bewerber muß mindestens 16 Jahre alt sein. Eine Einverständniserklärung
eines Erziehungsberechtigten ist erforderlich.
b) Vor Beginn der praktischen Übungen muß der Bewerber
nach den Richtlinien des VDST eine gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung
vorlegen. Diese darf nicht älter als zwei Jahre sein.
c) 10 Apnoe-Tauchgänge sind seit APNOE* (Bronze) zu absolvieren.
Schriftliche Prüfung:
Auf einem vom VDST Apnoe-Tauchlehrer vorgelegten Fragebogen des
VDST müssen innerhalb der vorgeschriebenen Zeit die Fragen
beantwortet werden. Bestimmungen über Bestehen bzw. Nichtbestehen
sind auf dem Fragebogen angegeben.
Praktische Übungen:
1. 1`30 Zeittauchen Schwimmbad
2. 40m Streckentauchen. Schwimmbad od. Freigewässer
3. 20m Streckentauchen in 5m Wassertiefe Freigewässer
4. 15m Tieftauchen Freigewässer
5. Retten eines Apnoe-Tauchers aus 8 -10 m und Transport zum Ufer,
1. Hilfemaßnahmen
Erläuterungen:
a) Die Übungen 2 bis 4 werden in kompletter Ausrüstung
absolviert, d.h. Neoprenanzug, Bleigürtel mit Gewicht (wenn
erforderlich), Maske, Flossen und Schnorchel. Bei Übung 1 ist
der Schnorchel und Bleigürtel nicht erlaubt.
b) Insgesamt sind mindestens 4 Apnoe-Tauchgänge mit dem Tauchlehrer
zu absolvieren.
c) Für jede Übung sind die Techniken zu prüfen und
zu bewerten:
Vorbereitung (Entspannung), Atemtechnik, Schwimmstil, Tarierung
d) Alle Anforderungen müssen erfüllt werden um die Übung
zu bestehen.
Sicherheitskriterien:
Das Zeittauchen wird nur an der Oberfläche durchgeführt.
Hyperventilation ist bei allen Übungen nicht erlaubt.
Nach dem Tieftauchen soll der Kandidat selbständig nach der
Übung seine Brille abnehmen und seine vollständigen Namen
sprechen.
Die Sichtbedingungen müssen dem Free Diving Instructor eine
Absicherung ohne Risiko ermöglichen.
Die Gewichtsmenge am Bleigürtel, wenn erforderl., muß
so abgestimmt sein, daß der Kandidat ab 5m Wassertiefe selbständig
ohne Flossenbenutzung auftreibt. |